Erste Hilfe

Autounfall: Was man tun sollte, wenn es kracht

Urlaubszeit, Unfallzeit! Davon können die Auto-Versicherer ein Lied singen. Gerade die Urlaubsreise endet besonders häufig an der Stoßstange des Vordermanns. Wenn es kracht, sollten Autofahrer zuerst Ruhe bewahren.

Was ist sonst noch zu tun?
Einen Moment unaufmerksam und schon hat es gekracht.  Was dann zu tun ist, hängt vom Umfang  des Unfalls ab. Bei schwereren Unfällen mit mehreren Beteiligten und/oder mit Personenschaden sollte immer die Polizei gerufen werden.
Bagatellschäden regeln Autofahrer am Besten unter sich über ihre KFZ-Versicherungen.

Unfallort absichern
Warnblinkanlage einschalten, Warnweste überziehen, Warndreieck aufstellen, Unfallstelle mit Warndreieck sichern.
Zunächst gilt es, die Unfallstelle abzusichern. In welcher Entfernung das Warndreieck stehen muss, ist in der Straßenverkehrsordnung nicht geregelt. Empfehlungen von Automobilclubs schwanken zwischen 100 und 800 Metern.
Faustregel: Je schneller der Verkehr fließt desto weiter das Warndreieck. Auf Autobahnen und in unübersichtlichen Kurven sollten es mindestens 400 Meter sein.

Verhalten nach Autounfall
Darauf sollte man am Unfallort nach einem Autounfall achten.
Wenn sich die Fahrzeuge noch bewegen lassen, sollten die Unfallfahrer diese an den Straßenrand fahren oder schieben.

Hilfe rufen
Polizei und Notarzt verständigen. Die notwendigen Angaben vorher notieren, um Zeit zu sparen.

Erste Hilfe leisten
Erste Hilfe ist Pflicht bei Unfall mit Verletzten
Wer die Unfallstelle abgesichert hat und gegebenenfalls Polizei und Notarzt gerufen hat, muss sich nun um Verletzte kümmern. Die erste Hilfe ist eine gesetzliche Pflicht. Wer sich drückt, macht sich strafbar. Keine Angst vor Fehlern bei der Soforthilfe. Strafbar ist es nur, die Hilfe zu unterlassen.

Beweise sichern
Unfallstelle fotografieren, Angaben zu Ort, Zeit und Beteiligten notieren.

Namen, Adressen, Daten austauschen
Die Unfallbeteiligten sollten wenn möglich noch am Unfallort ihre Daten austauschen. Das gilt besonders, wenn die Betroffenen den Schaden ohne Polizei abwickeln. Folgende Angaben gehören auf den Notizzettel:

  • Genauer Ort und Zeit des Unfalls,
  • das amtliche Kennzeichen des anderen Pkw,
  • den Namen und die Adresse des Fahrers (Führerschein)
  • sowie die Adresse des Fahrzeughalters (Fahrzeugschein)
  • und dessen Versicherung.

Wenn die Polizei den Unfall aufnimmt, werden die Beamten alle erforderlichen Daten erfragen. Dennoch sollten Unfallfahrer die Daten des Unfallgegners notieren. In den Notizblock gehören außerdem die Namen und Adressen von Zeugen, die den Unfall gesehen haben.

Versicherung benachrichtigen
Mit den gesammelten und notierten Angaben sollten die Unfallbeteiligten den Schaden schnell ihrer KFZ-Versicherung melden. Die Meldung sollte innerhalb einer Woche beim Versicherer eingehen. Einige Versicherer machen die Unfallmeldung besonders einfach. Sie bieten Unfall Apps für Smartphone´s an.

Parkendes Auto angefahren: Zettel reicht nicht!
Achtung! Wer beim Ein- oder Ausparken ein anderes Fahrzeug angefahren hat kann nicht einfach einen Zettel mit Name und Anschrift hinterlassen. Wer wegfährt, macht sich der Fahrerflucht schuldig. Da drohen Punkte in Flensburg und Führerscheinentzug.
Wenn der Fahrer des angefahrenen Autos nicht auffindbar ist, dann empfiehlt sich ein Anruf bei der Polizei mit Angabe von Adresse, Telefonnummer und KFZ-Kennzeichen beider Fahrzeuge.

Kfz-Schadenmeldung als PDF

Beitrag senken als langjähriger Privatpatient?

Durch Beitragsanpassungen bei alten Tarifen ist der Beitrag häufig zu hoch!
Durch einen Wechsel in andere Tarife innerhalb der Gesellschaft ergibt sich ein hohes Einsparpotential. Das ist jederzeit ohne Kündigung und ohne Gesundheitsprüfung möglich.

Lassen Sie sich neutral beraten.
Unabhängige Berater haben sich auf darauf spezialisiert, Vorschläge für mögliche Beitragsreduzierungen auszuarbeiten. Einsparungen von bis zu 40% sind dabei keine Seltenheit.

Abgerechnet wird nur nach Erfolg. Nur wenn sich tatsächlich eine Einsparung ergibt und Sie den gemachten Vorschlag auch annehmen, wird ein Honorar ausgerichtet an der monatlichen Ersparnis fällig.
Gerne vermitteln wir die Zusammenarbeit.

Angebot anfordern

Rat und Hilfe?
Hier haben wir für Sie eine Liste wichtiger Kontaktadressen zum Download zusammengestellt.

Hier die Liste als PDF zum downloaden

Richtige Schadenmeldung bringt bares Geld

Das hört sich einfach an - einen Schaden bei der Versicherung melden.
Trotzdem kann man Fehler machen und sogar den Verlust von Leistungen riskieren.
Schaden melden, dokumentieren, auflisten und mindern – so lautet die Formel, mit der man sich Leistungen im Schadensfall sichert.

Was ist bei fünf wichtigen Versicherungsarten zu beachten?

Berufsunfähigkeit: Auch wenn noch nicht klar ist, ob ein Leiden zu einer Berufsunfähigkeit führt, informiert man den Versicherer am besten schnell. Viele Versicherer zahlen die Rente erst ab Eingang der Meldung und nicht rückwirkend. So sichert man sich die Leistung.
Weil bei dieser Versicherung Streit mit dem Versicherer um Rentenzahlungen vorprogrammiert ist, füllt man Fragebögen des Versicherers sinnvoller Weise nur mit seinem Arzt und/oder einem Experten aus. Eine falsche Antwort oder ein Haken an falscher Stelle, und die Leistung kann gefährdet sein.

Haftpflicht: Jeder Versicherer wird nachprüfen, ob ein geschilderter Schaden sich genau so ereignet hat. Deshalb beschädigte Gegenstände unbedingt aufheben. Eltern beteuern etwa bei Schäden durch Kinder unter sieben Jahren gegenüber dem Versicherer, sie hätten stets aufgepasst, und trotzdem sei das Fenster des Nachbarn zu Bruch gegangen. Solche Aussagen gefährden eine Regulierung. Denn der Versicherer zahlt für Kinder unter sieben Jahren nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht.

Hausrat: Ein Schaden muss man unverzüglich gemeldet werden, am besten schriftlich. Bei einer telefonischen Meldung, hat man hinterher keinen Nachweis, was man gesagt hat. Diese Regel gilt für alle Sachschadensmeldungen. Fotos helfen immer. Und: Nicht gleich alles aufräumen. Der Versicherer hat ein Recht darauf, zerstörte Gegenstände zu sichten. Trotzdem sind trotzdem besteht die Verpflichtung, einfache Maßnahmen zu ergreifen, um einen Schaden so gering wie möglich zu halten.

Rechtsschutz: Erst den Rechtsschutzversicherer informieren und dann den Anwalt beauftragen – so ist es richtig. Der Anwalt wird sich dann eine Deckungszusage beim Versicherer einholen. Diese wird  positiv ausfallen, wenn auch tatsächlich ein Rechtsverstoß vorliegt. Oft gebt es Ärger um die Frage, wann ein Rechtsverstoß eingetreten ist. Geschah dies in der Zeit, bevor die Versicherung abgeschlossen wurde, zahlt der Versicherer nur dann, wenn er nach der Folgeereignistheorie leistet.

Kfz: Schnelles Handeln ist bei einem Unfall immer angesagt. Obwohl einem noch der Schreck in den Knochen sitzt, sollte man sofort nach Zeugen Ausschau halten und sich Namen und Adressen notieren. Beim Schriftverkehr mit dem Versicherer, sind die Zeugen wichtig, besonders wenn es zum Streit kommt. Fotos vom Unfallort zu machen ist ratsam. Keine Angst: Schuldeingeständnisse vor Ort zählen nicht.

Riester-Rente - Fragen dazu?

Ich bin Single, sollte ich trotzdem einen Riester-Vertrag abschließen?
Riester-Renten lohnen sich nicht nur für Familien. Auch Alleinstehenden bieten sie hohe Sicherheit bei attraktiver Rendite.

Ist die Riester-Rente auch für ältere Sparer interessant?
Die meisten Anbieter verzichten auf eine Altersbegrenzung. Wegen der hohen Sicherheit und der staatlichen Förderung lohnt sich die Riester-Rente im Vergleich zu privaten Geldanlagen auch im fortgeschrittenen Alter.

Ist es sinnvoll, einen Riester-Vertrag mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu kombinieren?
Ja, allerdings dürfen nur 15 Prozent des Beitrags in Invaliditätsleistungen fließen. Für einen sinnvollen Risikoschutz ist dies in vielen Fällen zu wenig. Bei einem jährlichen Höchstbeitrag zur Riester-Rente von 2.100 Euro pro Jahr dürfen immerhin 325 Euro in eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-versicherung fließen.  

Wann bin ich Geringverdiener und muss nur 60 Euro im Jahr einzahlen?
Das hängt vom Einkommen und der Anzahl der Kinder ab. Grundsätzlich müssen vier Prozent des Bruttoeinkommens minus Zulage/n in den Vertrag eingezahlt werden. Eine Mutter mit zwei Kindern (beide bis 2007 geboren) erhält zum Beispiel Zulagen in Höhe von 524 Euro. 14.600 Euro Verdienst im Jahr angenommen, belaufen sich ihre Vorsorgebeiträge auf nur 60 Euro jährlich. Dieser Beitrag gilt auch, wenn sie weniger verdient.

Verliere ich meine Ansprüche, wenn ich arbeitslos werde?
Nein, die Riester-Rente ist wie die Betriebsrenten vor einer vorzeitigen Verwertung geschützt.

Wann verliere ich den Anspruch auf meine staatliche Förderung?
Immer dann, wenn das Vorsorgekapital nicht mehr für eine lebenslange Rente verwendet wird, die in Deutschland zu versteuern ist.


Was bedeutet „abgeleitete Förderberechtigung“?
Ehepartner mit einem förderberechtigten Partner müssen selbst nicht förderberechtigt sein, um eine staatliche Zulage zu erhalten. Sie sind „abgeleitet förderberechtigt“, wenn sie einen eigenen  Vertrag abschließen. Eigene Beiträge müssen in Höhe des Mindesteigenbeitrags (Sockelbeitrag) von 60 Euro jährlich gezahlt werden.    

Kann ich Geld aus meinem Vertrag nehmen?
Erst bei Eintritt in den Ruhestand können maximal 30Prozent einmalig dem Vorsorgekapital entnommen werden, ohne die staatliche Förderung zu gefährden.

Was geschieht im Fall einer Scheidung?
Für den Förderberechtigten selbst ändert sich nichts. Der Partner mit einer abgeleiteten Förderberechtigung verliert seinen Anspruch auf die Zulage.

Ist ein Anbieterwechsel während der Ansparphase möglich?
Ein Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende jederzeit gekündigt werden. Die Förderung bleibt erhalten, wenn anschließend das Vorsorgekapital in einen neuen zertifizierten Riester-Vertrag eingezahlt wird. Ein Anbieterwechsel kann mit Kosten verbunden sein.

Was geschieht, wenn ich zahlungsunfähig bin?
Mit dem Altersvermögensgesetz müssen keine regelmäßigen Beiträge mehr für Riester-Verträge eingezahlt werden. Es kann einen flexible Zahlung vereinbart werde, ganz wie es die finanziellen Verhältnisse erlauben. Wenn während eines gesamten Beitragsjahres der Vertrag ruht, besteht in diesem Jahr kein Anspruch auf eine Zulage oder den Sonderausgabenabzug.

Kann ich meine Riester-Rente kündigen?
Eine Kündigung ist jederzeit mit einer Kündigungsfrist von maximal drei Monaten zum Quartalsende möglich. Alle gewährten Zulagen und Steuervorteile gehen verloren und müssen zurückgezahlt werden, wenn das Kapital nicht unmittelbar auf einen anderen zertifizierten Riester-Vertrag übertragen wird.

Ich möchte meinen Riester-Vertrag später vererben. Was muss ich beachten?
Grundsätzlich ist das möglich. Alle bereits gewährten Zulagen und Steuervorteile gehen dann aber verloren und müssen zurückgezahlt werden. Die Förderung bleibt jedoch erhalten, wenn der hinterbliebene Ehegatte das Restkapital in einen eigenen Riestervertrag einzahlt oder das sich das Restkapital als laufende Hinterbliebenenrente auszahlen lässt. Eine Waisenrente an noch kindergeldberechtigte Kinder ist ebenfalls eine unschädliche Verwendung.   

Ich möchte meinen Lebensabend im Ausland verbringen. Was geschieht dann mit meiner Riester-Rente?
Alle gewährten Zulagen und Steuervorteile gehen dann verloren und müssen zurückgezahlt werden. Das übrige Vorsorgekapital bleibt jedoch erhalten.

Rente mit 67 – was geschieht mit meiner Riester-Rente?
Bei einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf 67 Jahre können Riester-Renten grundsätzlich angepasst werden. Vertragsänderungen müssen mit dem Anbieter vereinbart werden.

Angenommen, ich muss oder will länger arbeiten als ursprünglich geplant. Kann ich die Auszahlungsphase der Riester-Rente nach hinten verschieben?
Solche Vereinbarungen sind grundsätzlich möglich, müssen aber mit dem Anbieter abgesprochen werden. Das Gesetz schreibt lediglich den frühesten Auszahlungszeitpunkt mit Vollendung des 60. Lebensjahrs vor.

Kann ich für mehrere Riester-Verträge eine staatliche Förderung erhalten?
Förderberechtigte Personen können die Zulage auf maximal zwei Verträge verteilen. Die Zulage gibt es insgesamt aber immer nur einmal. Ehepartner mit abgeleiteter Förderberechtigung erhalten die Zulage nur für einen Vertrag.

Riester - Welche Produkte werden gefördert?

Zertifizierte Riester Verträge werden von fast allen Banken, Bausparkassen, Fondsgesellschaften und Lebensversicherern angeboten.

Banksparplan
Wenn die Angebote den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, wird die Riester-Förderung auch für Banksparpläne gewährt. Banken rechnen zu Vertragsbeginn aber keine garantierten lebenslangen Renten aus. Sie schließen bei Vertragsbeginn dazu zusätzliche Rentenversicherungen für den Kunden ab, aus denen ab dem 85. Lebensjahr Leibrenten fließen.   

Bausparvertrag
Riestergeförderte Immobilien können weder vermietet noch mit den geförderten Beträgen modernisiert werden. Eine Riester-Förderung bleibt beim Verkauf des Hauses nur dann erhalten, wenn der geförderte Betrag zum Beispiel in den kauf einer neuen Immobilie oder in einen neuen Riester-Vertrag fließt. Im Rahmen der Riester-Förderung besteht die Möglichkeit der Kapitalentnahme bis zu 75 oder zu 100% des geförderten Kapitals zum Erwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie, ohne dass eine Rückzahlung der entnommenen Beträge vor Rentenbeginn erforderlich ist.

Fondssparplan
Fondssparpläne mit Riester-Förderung bieten ebenfalls einen Kapitalerhalt und bei guter Börsenentwicklung die Aussicht auf zusätzliche Wertsteigerung. Achtung: Die Garantie, dass bei Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge plus der geflossenen Zulagen zur Verfügung stehen, bezieht sich nur auf das Ende der Ansparzeit. Bei vorzeitiger Kapitalentnahme sind daher auch Verluste möglich.

Rentenversicherungen
Rentenversicherungen bieten eine lebenslange Leibrente mit garantierten Leistungen und einer zusätzlichen Überschussbeteiligung. Es steht die Sicherheit des Vorsorgekapitals im Vordergrund. Anders als Banken, Bausparkassen und Fondsgesellschaften, rechnen die meisten Versicherer eine garantierte Rente aus. Bereits bei Vertragsbeginn weiß der, der wie vereinbart spart, wie hoch seine Riester-Rente später mindestens ausfallen wird.

Einige Versicherer bieten auch fondsgebundene Riester-Renten an, bei denen Teile des Kapitals in Investmentfonds angelegt werden.

Tipps für den Vertragsabschluss einer Wohngebäudeversicherung

Alle, die eine neue Wohngebäudeversicherung abschließen wollen, sollten beim Vertragsabschluss auf folgendes achten:

Versicherungssumme:
Die Höhe Versicherungssumme muss so festgelegt sein, dass auch der komplette Wiederaufbau des Hauses – zum Beispiel nach einem Brand – abgesichert ist. Ermittelt der Versicherer die Versicherungssumme, ist der Versicherungsnehmer damit vor Unterversicherung geschützt. Ermittelt er die Summe jedoch selbst mit einem sogenannten „Wertermittlungsbogen“, ist er selbst verantwortlich dafür, dass die Versicherungssumme korrekt berechnet wird. Im Fall einer Unterversicherung – d. h. die Versicherungssumme ist geringer als der tatsächliche Wert der Immobilie – wird bei jedem Schaden die Zahlung der Versicherung anteilig gekürzt.

Versicherte Sachen:
Nebengebäude, Garagen, Carports oder andere Grundstücksbestandteile sind in der Wohngebäudeversicherung nur dann mit abgesichert, wenn sie auf dem Versicherungsschein aufgeführt sind.

Elementarschäden:
Schäden durch Naturgewalten nehmen in Deutschland stark zu. Darum ist es ratsam, zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Schäden, die durch Erdbeben, Erdrutsch oder –senkung, Lawinen, Rückstau, Schneedruck, Überschwemmung und Vulkanausbruch entstehen, sind nicht grundsätzlich Bestandteil einer Wohngebäudeversicherung.

Was ist im Haftpflicht-Schadenfall zu beachten?

Jede vertragliche Vereinbarung – dazu gehört auch der Versicherungsvertrag – funktioniert nur dann reibungslos, wenn sich die Vertragspartner an die getroffenen Abmachungen halten. Aus dem Versicherungsvertragsgesetz und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung ergeben sich somit einige Pflichten.


Wenn ein Schadensfall eingetreten ist, muss der Versicherte einiges beachten:

  • Den Schaden innerhalb einer Woche dem Versicherer melden
  • Die Umstände, die zum Schaden geführt haben, wahrheitsgemäß und genau schildern
  • Gegen einen vom Geschädigten beantragten gerichtlichen Mahnbescheid unverzüglich Widerspruch einlegen, den Versicherer  von einer erhobenen Klage umgehend informieren und alle gerichtlichen zugehenden Schriftstücke dem Versicherer schnellstens zukommen lassen
  • Der Versicherte sollte ohne vorherige Absprache mit seinem Versicherer kein Schuldbekenntnis abgeben sowie keine Zahlung an den Geschädigten leisten – nur dann kann der Versicherer seine Verpflichtung aus dem Versicherungsvertrag erfüllen, die Rechtslage zu prüfen und entsprechend den Schaden zu regulieren

Schadenmeldung für Allgemeine Haftpflicht-Schäden als PDF

Welche Unterlagen benötige ich für die Kfz-Zulassung?
Zur Erstzulassung und/oder Ummeldung eines Fahrzeugs mit amtlichen Kennzeichen ist eine Versicherungsbestätigung der Versicherungsgesellschaft zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde zwingend notwendig.

  • eVB des Versicherers (elektronische Versicherungsbestätigung)
Diese muss nicht in schriftlicher Form vorliegen und besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Nummernkombination. Sie gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren.

Für eine unkomplizierte Abwicklung der Formalitäten bei der Zulassungsbehörde empfehlen wir zusätzlich die folgenden Unterlagen bereit zu halten:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) bei Ummeldung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • Bescheinigung der letzten Abgasuntersuchung
  • Personalausweis des Fahrzeughalters
  • gegebenenfalls den Kaufvertrag
  • gegebenenfalls die Fahrzeugkennzeichen

  • Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren (für Kraftfahrzeugsteuer)


Wenn eine andere Person die Erstzulassung und/oder Ummeldung vornimmt.

  • Vollmacht für Kfz-Zulassung mit zwei Unterschriften des Fahrzeughalters
  • Vollmacht zur Ausserbetriebssetzung eines KFZ


Bei Minderjährigen ist/sind die Unterschrift/en des/der gesetzlichen Vertreter (Eltern/Vormund) zusätzlich notwendig.

Hier die Liste als PDF zum downloaden

Ansprechpartner

Helmut Giglberger

HELMUT GIGLBERGER
Versicherungsmakler
fon  08633-1860
fax   08633-1846
service@giglberger.info

neue Öffnungszeiten
MO-FR:   
oder nach 
08.00 - 12.30 Uhr
Vereinbarung

Zum Kontakt
So finden Sie uns

Kundeninformation

Kundeninformation
Erstinformation nach § 15 VersVermV i.V.m. § 16 Abs. 1 VersVermV (Versicherungsvermittlungsverordnung)

von
Name und Anschrift:

Helmut Giglberger
Marktplatz 19
84577 Tüßling

Tätigkeitsart
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO), gemeldet bei der IHK für München und Oberbayern.

Beratung zu und Vermittlung von Versicherungen
Der Vermittler bietet grundsätzlich auch die Beratung zu Versicherungsprodukten an, es sei denn dies wird mit dem Kunden vertraglich ausgeschlossen. Auch kann die Beratung durch entsprechende Vereinbarung auf einzelne Bereiche der Produktsparten begrenzt werden. Direkt- und/oder Online-Versicherer werden nicht in die Beratungsgrundlage mit einbezogen.

Art und Quelle der Vergütung
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt in erster Linie als:
- in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage und/oder als sonstige Vergütung, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
- konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
- Kombination aus beidem.

Dies ist letztlich abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden. Wenn trotz einer Beratungstätigkeit kein Versicherungsvertrag zu Stande kommt, erfolgt die Vergütung im Einzelfall durch eine Honorarabrechnung durch den Makler. Die Beratungstätigkeit wird nach dem Zeitaufwand und Stundenlohn durch den Makler bestimmt.

Zentrales Vermittlerregister:
Gemeinsame Registerstelle
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: (0180) 60 05 85 0 (Kosten: 0,20 € pro Anruf) oder (030) 20308-0
Registerabruf: www.vermittlerregister.org
Eintragung des Vermittlers im Vermittlerregister:
Versicherungsvertreter mit der Registrierungsnummer D-DMC9-RCPAG-83

Anschriften von Schlichtungsstellen
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 060222, 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg www.schlichtung-finanzberatung.de

als PDF herunterladen

gelesen