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20.12.2016

Skiunfälle - das Risiko fährt immer mit

Skiunfälle - das Risiko fährt immer mit

Der Skiurlaub ist für Millionen Deutsche fest im Terminkalender verankert

 

 

Skiunfälle – das Risiko fährt immer mit - ob mit Carving-, Langlaufski oder Snowboard.

Natürlich will dabei Keiner an Gefahren wie Lawinen, an Unfallrisiken mit Arm- und/oder Beinbruch oder noch schlimmeren Verletzungen denken.

Die Realität sieht jedoch anders aus:

Laut Statistik der "Auswertungsstelle für Skiunfälle" in Düsseldorf (ASU Ski) werden sich in diesem Winter wieder ca. 42.000 deutsche Skifahrer verletzen. Viele sogar so schwer, dass sie zur Behandlung stationär im Krankenhaus aufgenommen werden müssen.

In solchen Fällen hilft eine private Unfallversicherung. Die und springt sofort ein - rund um die Uhr. Sie übernimmt auch die Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze. Und wenn der Verletzte nach einem Unfall zu Hause Hilfe braucht, bietet die private Unfallversicherung, je nach Vertragsgestaltung, auch umfassende Leistungen durch qualifiziertes Fachpersonal.

Fazit:

Nach einem schweren Skiunfall können enorme Kosten auf Sie zukommen: Verdienstausfall, teure Therapiemaßnahmen oder ein notwendiger Umbau der Wohnung. Gerade im Urlaub und bei einer aktiven Freizeitgestaltung ist die Vorsorge mit einer privaten Unfallversicherung unabdingbar.

Denken Sie an die richtige Absicherung für Sie selbst und für Ihre Kinder!

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Helmut Giglberger

HELMUT GIGLBERGER
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Helmut Giglberger
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Tätigkeitsart
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO), gemeldet bei der IHK für München und Oberbayern.

Beratung zu und Vermittlung von Versicherungen
Der Vermittler bietet grundsätzlich auch die Beratung zu Versicherungsprodukten an, es sei denn dies wird mit dem Kunden vertraglich ausgeschlossen. Auch kann die Beratung durch entsprechende Vereinbarung auf einzelne Bereiche der Produktsparten begrenzt werden. Direkt- und/oder Online-Versicherer werden nicht in die Beratungsgrundlage mit einbezogen.

Art und Quelle der Vergütung
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt in erster Linie als:
- in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage und/oder als sonstige Vergütung, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
- konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
- Kombination aus beidem.

Dies ist letztlich abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden. Wenn trotz einer Beratungstätigkeit kein Versicherungsvertrag zu Stande kommt, erfolgt die Vergütung im Einzelfall durch eine Honorarabrechnung durch den Makler. Die Beratungstätigkeit wird nach dem Zeitaufwand und Stundenlohn durch den Makler bestimmt.

Zentrales Vermittlerregister:
Gemeinsame Registerstelle
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: (0180) 60 05 85 0 (Kosten: 0,20 € pro Anruf) oder (030) 20308-0
Registerabruf: www.vermittlerregister.org
Eintragung des Vermittlers im Vermittlerregister:
Versicherungsvertreter mit der Registrierungsnummer D-DMC9-RCPAG-83

Anschriften von Schlichtungsstellen
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 060222, 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg www.schlichtung-finanzberatung.de

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