Riester - Welche Produkte werden gefördert?

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Zertifizierte Riester Verträge werden von fast allen Banken, Bausparkassen, Fondsgesellschaften und Lebensversicherern angeboten.

Banksparplan
Wenn die Angebote den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, wird die Riester-Förderung auch für Banksparpläne gewährt. Banken rechnen zu Vertragsbeginn aber keine garantierten lebenslangen Renten aus. Sie schließen bei Vertragsbeginn dazu zusätzliche Rentenversicherungen für den Kunden ab, aus denen ab dem 85. Lebensjahr Leibrenten fließen.   

Bausparvertrag
Riestergeförderte Immobilien können weder vermietet noch mit den geförderten Beträgen modernisiert werden. Eine Riester-Förderung bleibt beim Verkauf des Hauses nur dann erhalten, wenn der geförderte Betrag zum Beispiel in den kauf einer neuen Immobilie oder in einen neuen Riester-Vertrag fließt. Im Rahmen der Riester-Förderung besteht die Möglichkeit der Kapitalentnahme bis zu 75 oder zu 100% des geförderten Kapitals zum Erwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie, ohne dass eine Rückzahlung der entnommenen Beträge vor Rentenbeginn erforderlich ist.

Fondssparplan
Fondssparpläne mit Riester-Förderung bieten ebenfalls einen Kapitalerhalt und bei guter Börsenentwicklung die Aussicht auf zusätzliche Wertsteigerung. Achtung: Die Garantie, dass bei Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge plus der geflossenen Zulagen zur Verfügung stehen, bezieht sich nur auf das Ende der Ansparzeit. Bei vorzeitiger Kapitalentnahme sind daher auch Verluste möglich.

Rentenversicherungen
Rentenversicherungen bieten eine lebenslange Leibrente mit garantierten Leistungen und einer zusätzlichen Überschussbeteiligung. Es steht die Sicherheit des Vorsorgekapitals im Vordergrund. Anders als Banken, Bausparkassen und Fondsgesellschaften, rechnen die meisten Versicherer eine garantierte Rente aus. Bereits bei Vertragsbeginn weiß der, der wie vereinbart spart, wie hoch seine Riester-Rente später mindestens ausfallen wird.

Einige Versicherer bieten auch fondsgebundene Riester-Renten an, bei denen Teile des Kapitals in Investmentfonds angelegt werden.

Ansprechpartner

Helmut Giglberger

HELMUT GIGLBERGER
Versicherungsmakler
fon  08633-1860
fax   08633-1846
service@giglberger.info

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Kundeninformation

Kundeninformation
Erstinformation nach § 15 VersVermV i.V.m. § 16 Abs. 1 VersVermV (Versicherungsvermittlungsverordnung)

von
Name und Anschrift:

Helmut Giglberger
Marktplatz 19
84577 Tüßling

Tätigkeitsart
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO), gemeldet bei der IHK für München und Oberbayern.

Beratung zu und Vermittlung von Versicherungen
Der Vermittler bietet grundsätzlich auch die Beratung zu Versicherungsprodukten an, es sei denn dies wird mit dem Kunden vertraglich ausgeschlossen. Auch kann die Beratung durch entsprechende Vereinbarung auf einzelne Bereiche der Produktsparten begrenzt werden. Direkt- und/oder Online-Versicherer werden nicht in die Beratungsgrundlage mit einbezogen.

Art und Quelle der Vergütung
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt in erster Linie als:
- in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage und/oder als sonstige Vergütung, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
- konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
- Kombination aus beidem.

Dies ist letztlich abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden. Wenn trotz einer Beratungstätigkeit kein Versicherungsvertrag zu Stande kommt, erfolgt die Vergütung im Einzelfall durch eine Honorarabrechnung durch den Makler. Die Beratungstätigkeit wird nach dem Zeitaufwand und Stundenlohn durch den Makler bestimmt.

Zentrales Vermittlerregister:
Gemeinsame Registerstelle
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: (0180) 60 05 85 0 (Kosten: 0,20 € pro Anruf) oder (030) 20308-0
Registerabruf: www.vermittlerregister.org
Eintragung des Vermittlers im Vermittlerregister:
Versicherungsvertreter mit der Registrierungsnummer D-DMC9-RCPAG-83

Anschriften von Schlichtungsstellen
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 060222, 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg www.schlichtung-finanzberatung.de

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