Auto

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Gesetzliche PFLICHT Versicherung Haftpflicht
Gesetzlich vorgeschriebener Versicherungsschutz für Schäden, die mit dem Fahrzeug verursacht werden.

Die Haftpflicht kann mit vorteilhaften Bausteinen kombiniert werden.
Fahrerschutz für finanzielle Sicherheit bei einem selbst-oder mitverschuldeten Unfall wenn z.B. der Schädiger unbekannt oder mittellos ist.

Kasko-Versicherungen
Teilkasko
Eine freiwillige Zusatz-Versicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug. Z.B. bei Brand, Diebstahl, Glasbruch, Wild-, Hagel- und Sturmschaden.
Wichtig: Marderbiss-Folgeschäden nicht vergessen

TIPP: Besonders bei Fahrten ins Ausland empfehlenswert.

Vollkasko
Eine freiwillige Zusatz-Versicherung (inkl. Teilkasko) für Schäden am eigenen Fahrzeug bei z.B. mutwilliger Beschädigung Unbekannter, Blechschaden bei selbstverschuldetem Unfall usw.

TIPP: Besonders bei Fahrten ins Ausland empfehlenswert.

 
Schutzbrief für Kraftfahrzeuge
Der Schutzbrief ist eine freiwillige Zusatz-Absicherung und deckt Kosten rund um das eigene Fahrzeug im In-und Ausland z.B. nach Panne oder Unfall, bei Hilfe am Unfallort und bietet Service bei Notfällen usw.
Wichtig: Bei weiten Reisen auf den Geltungsbereich (Wo besteht Schutz!) achten!

TIPP: Notfall-Service-Unterlagen immer persönlich (nicht im Fahrzeug) mitführen.

Kundeninformation

Kundeninformation
Erstinformation nach § 15 VersVermV i.V.m. § 16 Abs. 1 VersVermV (Versicherungsvermittlungsverordnung)

von
Name und Anschrift:

Helmut Giglberger
Marktplatz 19
84577 Tüßling

Tätigkeitsart
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO), gemeldet bei der IHK für München und Oberbayern.

Beratung zu und Vermittlung von Versicherungen
Der Vermittler bietet grundsätzlich auch die Beratung zu Versicherungsprodukten an, es sei denn dies wird mit dem Kunden vertraglich ausgeschlossen. Auch kann die Beratung durch entsprechende Vereinbarung auf einzelne Bereiche der Produktsparten begrenzt werden. Direkt- und/oder Online-Versicherer werden nicht in die Beratungsgrundlage mit einbezogen.

Art und Quelle der Vergütung
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt in erster Linie als:
- in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage und/oder als sonstige Vergütung, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
- konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
- Kombination aus beidem.

Dies ist letztlich abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden. Wenn trotz einer Beratungstätigkeit kein Versicherungsvertrag zu Stande kommt, erfolgt die Vergütung im Einzelfall durch eine Honorarabrechnung durch den Makler. Die Beratungstätigkeit wird nach dem Zeitaufwand und Stundenlohn durch den Makler bestimmt.

Zentrales Vermittlerregister:
Gemeinsame Registerstelle
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: (0180) 60 05 85 0 (Kosten: 0,20 € pro Anruf) oder (030) 20308-0
Registerabruf: www.vermittlerregister.org
Eintragung des Vermittlers im Vermittlerregister:
Versicherungsvertreter mit der Registrierungsnummer D-DMC9-RCPAG-83

Anschriften von Schlichtungsstellen
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 060222, 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg www.schlichtung-finanzberatung.de

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