Termine und Erinnerungen

In der Finanzdienstleistung gelten verschiedenste Termine. Wir versuchen diese ständig aktuell zu halten.
Termin - Bausparen - Wohnungsbauprämie

Als Besitzer eines Bausparvertrages steht Ihnen jährlich, unter bestimmten Voraussetzungen, eine staatliche Wohnungsbauprämie zu. Diese muss jährlich und schriftlich bei der zuständigen Bausparkasse beantragt werden.

Abgabe spätestens bis zum 31.12. des übernächsten Jahres (z.B. für 2019 kann die Prämie noch bis 31.12.2021 beantragt werden.)

Zu unseren Leistungen

Termin - Versicherung - Kündigungsfristen
Kraftfahrtversicherung:
Einen Monat vor der Hauptfälligkeit (lt. Vertrag) muss die Kündigung beim Versicherer eingegangen sein.
Ausnahme: Prämienerhöhung durch Beitragsanpassung

Nach Erhalt des Schreibens ist der Vertrag innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Prämienerhöhung kündbar.

Krankenversicherung:
Drei Monate (Regelfall) vor der Hauptfälligkeit (lt. Vertrag) muss die Kündigung beim Versicherer eingegangen sein.
Ausnahme: Prämienerhöhung durch Beitragsanpassung

Nach Erhalt des Schreibens ist der Vertrag innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Prämienerhöhung kündbar.

Sachversicherung:
Drei Monate (Regelfall) vor der Hauptfälligkeit (lt. Vertrag) muss die Kündigung beim Versicherer eingegangen sein.
Ausnahme: Prämienerhöhung durch Beitragsanpassung

Nach Erhalt des Schreibens ist der Vertrag innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Prämienerhöhung kündbar.

Die Kündigungsfrist richtet sich immer nach den Vertragsbedingungen der Gesellschaft. Genaueres regeln die Tarifbestimmungen des betroffenen Vertrags.
Termin - Riestervertrag - Eigenbeitrag
Alle Jahre wieder muss der Eigenbeitrag überprüft werden.

Als Grundlage dient das SV-Brutto (sozialversicherungspflichtige Einkommen) bzw. die Höhe der Bezüge des Vorjahres. Diese Angaben stehen auf der Dezemberabrechnung des Vorjahres und in jedem Fall auf dem Steuerbescheid.

Pflichtversicherte Selbständige erhalten eine Bescheinigung von den Sozialversicherungsträgern.

Nur der richtige Eigenbeitrag sichert die vollen Zulagen für die eigene Person Grundzulage) und evtl. auch für die Kinder (Kinderzulage/n).

Z.B.: Für das jeweils laufende Kalenderjahr kann der richtige Beitrag bis 31.12. einbezahlt werden.
Termin - Moped - neues Kennzeichen ab 01. März

Alle Jahre wieder das neue Versicherungskennzeichen für Ihr Moped ab 01. März

Dies gilt für Mopeds, Krankenfahrstühle, Quads, Segways, Leichtfahrzeuge sowie dreirädrige Kleinkrafträder.

Das Versicherungsjahr läuft von 01. März bis 28. Februar des darauffolgenden Jahres.

neue Öffnungszeiten
MO-FR:   
oder nach 
08.00 - 12.30 Uhr
Vereinbarung

Zum Kontakt
So finden Sie uns

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Kundeninformation

Kundeninformation
Erstinformation nach § 15 VersVermV i.V.m. § 16 Abs. 1 VersVermV (Versicherungsvermittlungsverordnung)

von
Name und Anschrift:

Helmut Giglberger
Marktplatz 19
84577 Tüßling

Tätigkeitsart
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO), gemeldet bei der IHK für München und Oberbayern.

Beratung zu und Vermittlung von Versicherungen
Der Vermittler bietet grundsätzlich auch die Beratung zu Versicherungsprodukten an, es sei denn dies wird mit dem Kunden vertraglich ausgeschlossen. Auch kann die Beratung durch entsprechende Vereinbarung auf einzelne Bereiche der Produktsparten begrenzt werden. Direkt- und/oder Online-Versicherer werden nicht in die Beratungsgrundlage mit einbezogen.

Art und Quelle der Vergütung
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt in erster Linie als:
- in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage und/oder als sonstige Vergütung, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
- konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
- Kombination aus beidem.

Dies ist letztlich abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden. Wenn trotz einer Beratungstätigkeit kein Versicherungsvertrag zu Stande kommt, erfolgt die Vergütung im Einzelfall durch eine Honorarabrechnung durch den Makler. Die Beratungstätigkeit wird nach dem Zeitaufwand und Stundenlohn durch den Makler bestimmt.

Zentrales Vermittlerregister:
Gemeinsame Registerstelle
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: (0180) 60 05 85 0 (Kosten: 0,20 € pro Anruf) oder (030) 20308-0
Registerabruf: www.vermittlerregister.org
Eintragung des Vermittlers im Vermittlerregister:
Versicherungsvertreter mit der Registrierungsnummer D-DMC9-RCPAG-83

Anschriften von Schlichtungsstellen
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 060222, 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg www.schlichtung-finanzberatung.de

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